Die Parlabox ist ein System zur zentralen Organisation und Umsetzung der Anforderungen der sowie dem - kurz: HinSchG -.
So haben Sie die Möglichkeit, anonym eine Meldung respektive einen Hinweis bezüglich rechtswidrigen Verhaltens per unternehmensinterner Meldestelle abzugeben.
Das HinSchG verpflichtet Unternehmen ab einer Größe von 50 Beschäftigten, eine interne Meldestelle einzurichten, über die Hinweise schriftlich oder mündlich abgegeben werden können. Darüber hinaus muss es den hinweisgebenden Personen ermöglicht werden, bei Interesse ein persönliches Gespräch zu führen.
Bei externen Meldestellen handelt es sich um behördlich eingerichtete Meldestellen, bei der ebenfalls Hinweise abgegeben werden können. Dabei sei jedoch zu beachten, dass diese nur dann in Anspruch genommen werden sollten, wenn Sie beispielsweise eine Kündigung fürchten. Andernfalls richten Sie sich vorzugsweise an die interne Meldestelle Ihres Unternehmens. Sollten Sie jedoch nach Ablauf der 3-Monatsfrist keine Rückmeldung von der internen Meldestelle zu Ihrem Hinweis erhalten, können Sie in einem nächsten Schritt eine externe Meldestelle kontaktieren.