5 Externe Meldestelle




Neben unserer internen Meldestelle haben Sie die Möglichkeit, sich an extern eingerichtete Stellen zu wenden, um einen Hinweis abzugeben.
Der Bund und die Länder werden bei verschiedenen Behörden externe Meldestellen einrichten und betreiben. Das HinSchG bestimmt die Behörden, bei denen der Bund externe Meldestellen einrichten und betreiben muss. Diese Stellen sollen eingerichtet und betrieben werden, um ebenso wie die Unternehmen, Hinweise auf Fehlverhalten entgegenzunehmen.

Die zentrale Anlaufstelle dafür ist die Meldestelle des Bundes beim Bundesjustizamt. Alle weiteren Meldestellen der Länder sind teilweise noch nicht eingerichtet.
Daher finden Sie unter folgendem Link die zentrale Meldestelle des Bundes: