2 Beispiele für Meldungen




Es gibt verschiedene Arten von Hinweisen, die gemeldet und andere, die nicht gemeldet werden sollten. Zur Beurteilung, zu welcher Kategorie Ihre Meldung gehört, können Sie die hier aufgelisteten Beispiele heranziehen.
Sollte dennoch Unsicherheit bezüglich der Angemessenheit Ihrer Meldung bestehen, ist es ratsam trotzdem Ihren Hinweis abzugeben.

Check Mark ButtonWas gemeldet werden sollte

Eine grundlegende Bedingung für das In-Kraft-Treten des HinSchG besteht darin, dass eine Person Kenntnis von Unregelmäßigkeiten oder Fehlverhalten einer Person im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen, beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit bezüglich des betroffenen Arbeitgebers erlangt hat.
Das HinSchG ist anwendbar auf die Übermittlung und Offenlegung von Informationen über verschiedene Missstände. Hierzu gehören sämtliche Straftaten nach deutschem Recht und allgemein alle Verstöße gegen Vorschriften, wenn diese die körperliche Unversehrtheit, das Leben oder die Gesundheit der Beschäftigten schützen.

Diebstahl: Entwendung von Firmeneigentum oder sonstigen wertvollen Gegenständen. 
Korruption: Verdacht auf Bestechung oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Umfeld. 
Betrug: Unregelmäßigkeiten bei der Buchführung, Fälschung von Dokumenten oder  Abrechnungsbetrug. 
Diskriminierung: Beleidigungen, Mobbing oder Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen. 
Verletzung von Umweltvorschriften: Entsorgung gefährlicher Stoffe oder Umweltverschmutzung durch das Unternehmen. 

Cross MarkWas nicht gemeldet werden sollte

Persönliche Meinungsverschiedenheiten: Konflikte zwischen Kollegen, die keine rechtswidrigen Handlungen darstellen. 
 Allgemeine Unzufriedenheit mit der Arbeitssituation: Beschwerden über das Arbeitsumfeld, das Gehalt oder die Arbeitsbelastung, sofern keine Gesetzesverstöße vorliegen. 
Bagatellfälle: Geringfügige Verstöße, die keine rechtlichen oder finanziellen Folgen nach sich ziehen 
Regelverstöße ohne größere Konsequenzen: Geringfügige Verstöße gegen interne Unternehmensrichtlinien, die keine erheblichen Auswirkungen haben. 
Gerüchte oder unbegründete Behauptungen: Meldungen, die auf Spekulationen oder unbewiesenen Vermutungen beruhen, ohne konkrete Beweise oder Anhaltspunkte. 




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